Der Energieausweis

Energieasweis

Seit dem 1. Jänner 2008 ist der Energieausweis für alle geplanten Neubauten zu berechnen. Ebenso ist ein Energieausweis bei Um- und Anbauten fällig, wenn das Gebäude die Nutzfläche von 1000 m² übersteigt. Weiters ist ab dem 01.08.2008 beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses dem möglichen Käufer ein Energieausweis vorzulegen. 

Bei Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses verhält es sich gleich. Der Hintergrund für die Gesetzesvorlage, betreffend den Energieausweis, ist eine Richtlinie der EU, die zum Ziel hat, den Energieverbrauch von Häusern bzw. Wohnungen zu einem Kaufkriterium zu machen. Durch diese Maßnahme erhofft man sich zukünftig, die Wohnungseigentümer dazu zu animieren, mehr in die Wärmedämmung und somit in den Klimaschutz zu investieren.

Der Energieausweis beschreibt die thermischen Eigenschaften eines Objektes, das heißt vereinfacht formuliert, ob ein Haus gut gedämmt ist und wenig Energie verbraucht oder ob ein Gebäude schlechte Eigenschaften hat. Ermittelt wird der Energieausweis mit Hilfe eines erst seit kurzem auf dem Markt befindlichen neuen Programmes, das österreichweit mit denselben Kriterien arbeitet und einen einheitlichen Energieausweis auf Basis einer standardisierten Berechnung zur Folge hat.

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